Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Februar 2018)

1. Mitgliedschaft
1.1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Benützung der Clubeinrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten. Sie ist nicht übertragbar.
1.2. Fit2me Kraftwerk behält sich die Änderung der Öffnungszeiten, sowie Leistungsangebote der Clubeinrichtungen vor.
1.3. Bei vorübergehender Schließung der Clubräumlichkeiten oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt, Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten oder sonstigen Gründen besteht bis zu einem Zeitraum von vier Wochen kein Anspruch auf Bereitstellung ersatzweiser Trainingsmöglichkeiten, Rückerstattung, Anrechnung oder vorzeitige Vertragsauflösung.

2. Berechtigung
Die Clubeinrichtungen können vom Mitglied in der Regel ohne zusätzliches Entgelt benützt werden. Für Einrichtungen und Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist, wird die entsprechende Information in den Räumlichkeiten ausgehängt, oder auf Anfrage der Rezeption bekannt gegeben.

3. Vorhalts Recht
Fit2me Kraftwerk e.U. behält sich das Recht vor, die Clubeinrichtung für eine Urlaubswoche pro Kalenderjahr, zu den gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12 geschlossen zu halten. Es erfolgt in diesen Fällen keine Rückzahlung, da diese Zeiträume in der Preiskalkulation berücksichtigt wurden.

4. Mitgliedspflichten
4.1. Bei Änderung des Namens, der Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung sind diese Fit2me Kraftwerk e.U. unverzüglich bekannt zu geben. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Mitgliedes.
4.2. Das Mitglied erklärt, die jeweiligen in den Räumlichkeiten von Fit2me Kraftwerk e.U. angeschlagene Hausordnung einzuhalten, sowie Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
4.3. Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen bzw. beim Kartenleser zu verwenden.

5. Vertragsdauer
5.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestlaufzeit von 6, 12 od. 24 Monaten, geschlossen, sofern nicht anders persönlich vereinbart. Der Vertrag kann jeweils unter Einhaltung einer mindestens achtwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden und endet immer zum Monatsletzten. Erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Zeit ab Beginn der Vereinbarungslaufzeit, während der das Mitglied auf das Recht zur Kündigung verzichtet) und in der Folge (Fortlaufzeit) durch Zugang einer schriftlichen Kündigung (E-Mail oder Papierform) bei Fit2me Kraftwerk e.U. mitgeteilt wurde.
5.2. Die Kündigung kann frühestens drei Monate vor dem Kündigungstermin erklärt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um die im Abo niedergeschriebene Laufzeit, ist aber nach dem Verzichtszeitraum (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) monatlich kündbar.

6. Außerordentliche Vertragsauflösung
6.1. Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vertragsabschluss bei Nichtzufriedenheit des Kunden.
6.2. Umzug (weiter als 30km vom jetzigen Wohnort) unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist (Siehe 5.1).
6.3. Sofortige schriftliche Kündigung bei außergewöhnlichen Ereignissen zum jeweiligen Monatsende:
• Dauerhafter Verlust des Arbeitsplatzes länger als 8 Monate
• Dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung (Krankheit; Unfall) länger als 30 Tagen, wird der anteilige Monatsbeitrag gutgeschrieben. Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Als Nachweis für die Verhinderung ist die Bestätigung eines Allgemeinmediziners vorzulegen.
6.4. Im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung behält sich Fit2me Kraftwerk e.U. das Recht vor gewährte Erlässe wie Servicepauschale und Monatsbeiträge die bei Vertragsabschluss gewährt wurden, nach zu verrechnen.

7. Stilllegung
7.1. Mitglieder, die den Grundwehrdienst zu absolvieren haben oder die studieren, können auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung die Mitgliedsvereinbarung für die Dauer der Grundausbildung, des Grundwehrdienstes oder des Studiums stilllegen lassen.
7.2. Bei Schwangerschaft und während des Mutterschutzes gelten diese Stilllegungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Stilllegungszeit sich unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung maximal bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes erstreckt.
7.3. Mitglieder, die als Lehrlinge die Berufsschule besuchen oder länger als vier Wochen krank sind, können auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung die Mitgliedsvereinbarung stilllegen lassen.
7.4. Während der Stilllegungszeit ist eine Kündigung nicht möglich.
7.5. Mit Ende der Stilllegungszeit wird der noch nicht konsumierte Teil fortgesetzt und die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um den stillgelegten Zeitraum.
7.6. Bei Stilllegung ohne triftigen Grund wird eine monatliche Gebühr von 10% des Mitgliedspreises verrechnet.

8. Haftung
8.1. Fit2me Kraftwerk e.U. haftet dem Mitglied nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Mitglied mitgebracht werden, wie insbesondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung übernimmt Fit2me Kraftwerk e.U. keine Haftung.
8.3. Bei Schädigung Anderer durch das Mitglied hat dieses Fit2me Kraftwerk e.U. schad- und klaglos zu halten.
8.4. Erziehungsberechtigte Unterzeichner der Mitgliedsvereinbarung eines minderjährigen Mitgliedes und mit dem Mitglied nicht idente unterzeichnete Kontoinhaber (Zahler) treten dieser als Solidarschuldner bei.
8.5. Bei Mitnahme von Minderjährigen oder Kinder in das Fit2me Kraftwerk e.U. übernimmt die Studioleitung keinerlei Aufsichtspflicht. Es haftet der/die Erziehungsberechtigte oder die Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde.

9. Monatsbeitrag & Zahlungsart
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats, zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag kann bar, mittels Überweisung oder Einzugsermächtigung bezahlt werden. Im Falle einer Überweisung, muss diese spätestens am 5. eines jeden Monats veranlasst worden sein.
9.1. Preiserhöhungen seitens des Studios können erst nach Ablauf der Vereinbarungslaufzeit erfolgen. Maximale Erhöhung von 3% jährlich

10. Mahn- und Einbringungskosten
10.1. Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen werden gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen eingefordert.
10.2. Ab der zweiten Mahnung werden 5€ an Mahnkosten verrechnet. Jegliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere die eines im Verzugsfall eingeschalteten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, hat das Mitglied zu tragen.
10.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist Fit2me Kraftwerk e.U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. in Rechnung zu stellen.

11. Datenspeicherung
Das Mitglied stimmt der automatisierten Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu Buchhaltungs- und Inkassozwecken zu und erklärt sein Einverständnis zur Zusendung von Mitteilungen via E-Mail, WhatsApp, SMS etc.

12. AGB
Fit2me Kraftwerk e.U. kann diese AGB innerhalb der gesetzlichen Schranken jederzeit durch Aushang oder persönliche Benachrichtigung abändern.

13. Benutzungsbedingungen und Hausordnung
13.1. Die Fit2me Kraftwerk e.U. Chipkarte ermöglicht zum Eintritt in die Räume der Fit2me Kraftwerk e.U. Anlage nur zum Zwecke des Trainings oder Solarium Besuches. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Das Betreten anderer Räume sowie Aufenthalt hinter der Rezeption ist nicht gestattet.
13.2. Die Fit2me Kraftwerk e.U. Chipkarte darf nur von der oben angeführten Person persönlich verwendet werden. Eine Aushändigung an andere Personen ist nicht zulässig.
13.3. Das Mitnehmen weiterer Personen ohne Eintrittsberechtigung ist nicht erlaubt. Der Eintritt unberechtigter Personen sowie das Betreten nicht berechtigter Bereiche werden als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht und werden mit € 180 Missbrauchsgebühr geahndet. Dieser Betrag wird direkt vom Konto abgebucht oder wird in BAR an der Rezeption eingehoben.
13.4. Ein Verlust der Karte oder Diebstahl der Karte muss umgehend bei Fit2me Kraftwerk e.U. gemeldet werden.
13.5. Für Verletzungen durch Eigenverschulden wird nicht gehaftet.
13.6. Die Geräte und das Solarium sind nach der Benutzung mit den dafür vorgesehenen Reinigungsmitteln zu reinigen, die Räume sind im sauberen Zustand zu verlassen.
13.7. Bei Beschädigung haftet der Verursacher
13.8. Das Rauchen in den Fit2me Kraftwerk eU Räumen ist verboten.
13.9. Für vergessene oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
13.10. Die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind im Studio ausgehängt, wobei außerhalb der regulären Betreuungszeiten die Geräte einzuschalten und nach deren Benutzung wieder auszuschalten sind.
13.11. Bei strafbaren Handlungen, Drogenmissbrauch auf dem Firmengelände, Missbrauch bzw. Weitergabe der Zutrittskarte, Übergriffe auf Mitarbeiter oder Kunden - behält die Studioleitung sich das Recht vor, eine sofortige Kündigung des Vertrages (Mitgliedsvereinbarung) auszusprechen!

14. Fit2me Kraftwerk e.U. Sicherheitsmaßnahmen
14.1. Jede Türöffnung wird mit der Kartennummer des Benutzungsberechtigten mit Datum und Uhrzeit registriert.
14.2. Eine Kamera im Studio nimmt jeden Eintritt und die Benutzung des Steuergerätes auf.
14.3. Die Studioleitung weist darauf hin, dass der Eingangsbereich, Gänge und Parkplatz videoüberwacht werden und eine 24h Aufzeichnung erfolgt!

Bei Fragen oder Anliegen sprechen Sie mit dem Team und klären Sie Ihre Anliegen am besten persönlich. Wir wollen keine Kunden mit Zwang binden, sondern mit Zufriedenheit und Professionalität bewahren! In Namen von Fit2me Kraftwerk e.U. – Franz Haubenwallner

GEFAHRENHINWEIS
Ohne medizinische bzw. sportärztliche Abklärung kann körperliche Betätigung Schädigungen verursachen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Trainer über etwaige Ausschlusskriterien oder körperliche Einschränkungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Medikamenteneinnahme etc.

Adresse

fit2me Kraftwerk
Betriebsstraße 5
A-3071 Böheimkirchen

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